Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des SVNMK gegen den Entscheid des SBFI behandelt und entschieden.
In der Sache "Genehmigung der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Komplementär-Therapeutinnen und Komplementär-Therapeuten" wird dem SVNMK eine Beschwerdeberechtigung zugestanden.
Bisher ging es bei der rechtlichen Auseinandersetzung lediglich um die Frage der Einspracheberechtigung. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wird das SBFI die Beschwerde nun inhaltlich prüfen und dann einen Entscheid treffen. Das genaue Prozedere ist derzeit noch offen und wird demnächst vom SBFI festgelegt. Die Interessen unserer KT-Methode Kinesiologie werden weiterhin durch die OdA KT vertreten, welche in dieser Funktion durch bewährte und fundierte juristische Begleitung unterstützt wird.
Für uns bedeutet dies, dass sich bis auf weiteres nichts an unserer Situation ändert und uns der Zugang zum eidgenössischen Diplom vorerst verwehrt bleibt.
Selbstverständlich werden wir euch über alle weiteren Schritte informieren.